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Ein Rechtsanwalt verletzt seine Pflicht aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag, wenn er den Mandanten nicht hinreichend über die fehlenden Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits berät und zu einer praktisch aussichtslosen Klage rät. Dies gilt insbesondere, wenn die Klage im Diesel-Skandal gegen eine Konzernmutter gerichtet ist, die weder den Motor konzipiert noch das Fahrzeug hergestellt und in Verkehr gebracht hat, und eine Haftung aufgrund des konzern- bzw. gesellschaftsrechtlichen Trennungsprinzips ausscheidet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |