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Bei einer Streitigkeit wegen einer Fahrtenbuchauflage ist nach Nr. 46.11 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 ein Wert von 400,- Euro je Monat anzusetzen. Dieser Betrag ist nicht mit Blick darauf zu reduzieren, dass mehrere Fahrzeuge von der Fahrtenbuchauflage betroffen sind; ein "Mengenrabatt" aus Billigkeitsgründen ist nicht zu gewähren, da die Fahrtenbuchauflage für jedes Fahrzeug eine selbständige rechtliche Bedeutung hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |