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Der Geschäftswert für die Berechnung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren bei einem Verkehrsunfallschaden bemisst sich nach dem Gesamtschaden, wie er sich zum Zeitpunkt des Schadensereignisses darstellt. Dies gilt auch dann, wenn der Geschädigte zur Beschaffung frühzeitiger Liquidität den Sachschaden zusätzlich bei seiner Kaskoversicherung anmeldet und diese einen Teil des Schadens direkt reguliert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |