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Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage auf erneute Zulassung von Radverkehr in Gegenrichtung einer Einbahnstraße abgewiesen. Die Beklagte hatte die ursprüngliche Zulassung nach einer Versuchsphase und Feststellung von Unfallhäufungen unter Beteiligung von Radfahrern und im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr aufgehoben, um den Zustand vor der Öffnung für den gegenläufigen Radverkehr wiederherzustellen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |