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Die Berufung gegen die Abweisung einer Klage auf Ersatz von Fahrzeugschaden ist aussichtslos, wenn der Kläger den durch das Schadensereignis bedingten Fahrzeugschaden nicht hinreichend substantiiert dargetan hat. Dies gilt insbesondere, wenn die tatsächliche Kilometerleistung des Fahrzeugs zur Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes nicht ausreichend dargelegt wurde und auch keine hinreichenden Angaben zur Art und Weise einer Vorschadensreparatur gemacht wurden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |