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Ein heimlicher Mitschnitt eines Gesprächs, das auf der Straße unter Fremden geführt wurde, kann als Beweismittel in der Hauptverhandlung verwertet werden, wenn das Interesse der Allgemeinheit an der Aufklärung von Straftaten überwiegt und der Kernbereich der Intimsphäre nicht betroffen ist. Die wahrheitswidrige Mitteilung des Unfallhergangs an die gegnerische Versicherung zur Geltendmachung von Schadensersatz stellt einen versuchten Betrug dar. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |