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Ein Angeklagter wird wegen schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in Tateinheit mit Zuhälterei, Körperverletzung und vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Zudem wird er wegen schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in Tateinheit mit Zuhälterei zu einer weiteren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte ist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet; ihm darf vor Ablauf einer Frist von zwei Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |