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Eine erfolgreiche Mangelbeseitigung am Katalysatorsystem eines LKW ist der Verkäuferin nicht gelungen, wenn die Fehlfunktion kurze Zeit nach dem Werkstattaufenthalt erneut auftritt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist nicht gemäß § 377 HGB ausgeschlossen, wenn dem Verkäufer hinreichend Gelegenheit zur Behebung des Mangels gegeben wurde und keine Anhaltspunkte für eine Fehlerursache durch den Käufer bestehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |