|
Ein Radfahrer, der einen Radweg entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung und mit nicht angepasster Geschwindigkeit befährt, trägt die Alleinhaftung für einen Verkehrsunfall mit einem abbiegenden Kraftfahrzeug, wenn ihm gleich mehrere grobe Verkehrsverstöße zur Last fallen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |