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Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, insbesondere bei Alkohol- und Cannabisabhängigkeit (Anlage 4 Nr. 8.1 und 9.3 FeV). Für eine positive Prognose der Kraftfahreignung ist eine dokumentierte einjährige Abstinenz erforderlich. Der Nachweis von THC-COOH im Urin wird nicht durch pauschalen Verweis auf Passivkonsum oder durch spätere, nicht akkreditierte Labortests widerlegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |