|
Der ortsübliche Normaltarif für Mietwagenkosten ist im Rahmen des § 287 ZPO nicht mehr ausschließlich anhand der Schwacke-Liste, sondern anhand des arithmetischen Mittels der sich aus der Schwacke-Liste und dem "Marktpreisspiegel Mietwagen" des Fraunhofer-Instituts ergebenden Normaltarife zu schätzen. Ein Zuschlag von 20 % auf den Normalpreis für unfallbedingte Mehraufwendungen ist zuzusprechen, wenn der Geschädigte die Miete nicht im Voraus bezahlen und auch keine Kreditkarte als Sicherheit einsetzen konnte. Kosten für eine Kaskoversicherung sind in den Endpreisen der Schwacke-Liste ab 2010 eingepreist, wobei eine üblicherweise bei 500,00 € liegende Selbstbeteiligung berücksichtigt ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |