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Der Schwacke-Mietpreisspiegel ist eine geeignete Schätzgrundlage für die Bestimmung der Höhe erstattungsfähiger Mietwagenkosten. Alternativangebote aus Internetportalen sind zur Entkräftung des Schwacke-Mietpreisspiegels in der Regel nicht geeignet, wenn sie nicht die Vergleichbarkeit der Tarife hinsichtlich Anmietzeitraum, Versicherungsbedingungen (Selbstbehalt), Zahlungsmodalitäten (Kreditkarte/Kaution) und Nebenleistungen (Zustellung/Abholung) berücksichtigen. Ein Aufschlag auf den Normaltarif kann bei einer Anmietung im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall gerechtfertigt sein. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |