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Das Landgericht Essen wies eine Klage auf Schadensersatz anlässlich eines angeblichen Verkehrsunfalls als unbegründet ab. Dies erfolgte, da Indizien für einen abgesprochenen Verkehrsunfall sprachen und das Schadensgutachten aufgrund verschwiegener erheblicher Vorschäden unbrauchbar war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |