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Der Schwacke-Mietpreisspiegel stellt eine geeignete Schätzgrundlage für die Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall dar. Die Untersuchung des Fraunhofer-Instituts ist hingegen als Schätzgrundlage ungeeignet, da ihre Erhebungsmethodik (Vorbuchungsfrist, Internet/Telefon) nicht die Realität eines Unfallgeschädigten widerspiegelt. Ein pauschaler Aufschlag von 20% auf den Grundpreis sowie Kosten für Voll-/Teilkasko, Winterreifen, Zustellung und einen zusätzlichen Fahrer können als erforderlich angesehen werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |