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Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO stellt der Mittelwert zwischen dem Fraunhofer-Mietpreisspiegel und der Eurotax-Schwacke-Liste eine geeignete Schätzgrundlage für die Ermittlung der nach § 249 Abs. 2 S. 2 BGB im Einzelfall ersatzfähigen Mietwagenkosten dar (sog. ortsüblicher Normaltarif) (Leitsätze des Gerichts) |