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1. Die Geschwindigkeitsmessung mittels des Messgerätes ES 3.0 des Herstellers eso ist standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGHSt 39, 291 = NJW 1993, 3081 2. Ein Absehen von einem Regelfahrverbot nach einem grob pflichtwidrigen Geschwindigkeitsverstoß ist selbst bei Vorliegen etwaiger Härten dann nicht möglich, wenn zugleich ein Fall der Beharrlichkeit vorlag. (Leitsätze des Gerichts) |