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Zur Berechnung eines langfristigen Nutzungsausfallschadens ist es grundsätzlich zulässig, auf die in der Rechtsprechung als praktikabel und angemessen anerkannte Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch zurückzugreifen; der Umstand, dass sich der Nutzungsausfall über einen üblichen Zeitraum hinaus ausdehnt, rechtfertigt keine Einschränkung. Auch bei älteren Fahrzeugen (hier: 15 Jahre alt) besteht keine Veranlassung, generell nur nach den Vorhaltekosten zu rechnen, da das Alter allein den Gebrauchsvorteil nicht beeinflusst. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |