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Die Grundsätze des BGH zur Verwertbarkeit eines uneingeschränkten, glaubhaften Geständnisses bei Geschwindigkeitsüberschreitungen sind entsprechend auf Fälle der Abstandsunterschreitung anzuwenden. Ein Absehen vom Regelfahrverbot wegen beruflicher oder wirtschaftlicher Schwierigkeiten ist nur bei Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie dem drohenden Verlust des Arbeitsplatzes oder der wirtschaftlichen Existenzgrundlage, gerechtfertigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |