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Die Ausführungen des Amtsgerichts zur Berechnung der Geschwindigkeitsüberschreitung und des Toleranzabzugs müssen nachvollziehbar sein. Die Geschwindigkeitsmessung mittels ProVida ist als standardisiertes Verfahren anerkannt. Das Verschlechterungsverbot gilt im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht für den Schuldspruch, sodass eine Verurteilung wegen vorsätzlichen statt fahrlässigen Handelns möglich ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |