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Ein Beifahrer muss sich bei einem Verkehrsunfall, der durch einen alkoholisierten und fahrerlaubnislosen Fahrer verursacht wurde, ein Mitverschulden von 1/3 anrechnen lassen, wenn er von der Fahruntüchtigkeit und dem fehlenden Führerschein des Fahrers wusste und der Fahrt zustimmte. Die höhere Haftung von 2/3 trifft den Fahrer, der die Fahrt initiierte, das Fahrzeug beschaffte, ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss fuhr und den unmittelbaren Fahrfehler verursachte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |