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Das rechtliche Gehör des Betroffenen wird verletzt, wenn ein Beweisantrag auf Einholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens zur Klärung der Fahrereigenschaft aus verfahrensrechtlich unzulässigen Gründen abgelehnt wird. Dies ist der Fall, wenn das Gericht die Eignung eines Beweisfotos für ein Sachverständigengutachten verneint, obwohl es selbst eine Ähnlichkeit zwischen dem Abgebildeten und dem Betroffenen feststellt und die Einholung des Gutachtens unter dem Gesichtspunkt der Aufklärungspflicht geboten wäre. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |