KG Berlin v. 10.02.2014:
Ausreichende Feststellungen zum Kfz-Führer zur Tatzeit sind nicht gegeben, wenn das Amtsgericht hat es versäumt, in den schriftlichen Urteilsgründen die Möglichkeit zu erörtern, der Betroffene könnte seinen Führerschein (mit der ID) an eine andere Person weitergegeben und dieser auch die das Starten des Motors ermöglichende PIN mitgeteilt haben. Indem das Gericht bekundet, "eine nachvollziehbare Erklärung, wie eine dritte Person das Fahrzeug geführt haben könnte", sei "nicht ersichtlich", macht es vielmehr deutlich, dass es diesen alternativen Geschehensablauf in seine Überlegungen gar nicht einbezogen hat.
OLG Oldenburg v. 05.10.2021:
Umfang der Beweisaufnahme bei Vorhandensein eines Messfotos und Benennung einer anderen Person als Fahrer durch den Betroffene - Umfang der Beweisaufnahme bei Vorhandensein eines Messfotos und Benennung einer anderen Person als Fahrer durch den Betroffenen.