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Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat eine Verfassungsbeschwerde verworfen, die sich gegen eine Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes im Straßenverkehr richtete. Der Beschwerdeführer rügte eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren, da Rohmessdaten und Falldatensätze einer Geschwindigkeitsmessung gelöscht bzw. nicht zur Verfügung gestellt worden seien und somit eine Nachprüfung des Messergebnisses nicht möglich war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |