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Ein Anspruch aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung ist ausgeräumt, wenn der Hersteller die unzulässige Manipulation öffentlich gemacht und Maßnahmen zur Beseitigung der Abschalteinrichtung vor dem Erwerb des Fahrzeugs durch den Kläger ergriffen hat. In einem solchen Fall fehlt es an der Sittenwidrigkeit des Verhaltens und der Erwerbskausalität. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |