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Die Angabe des Kilometerstandes eines gebrauchten Kraftfahrzeugs im Kaufvertrag ist regelmäßig als vereinbarte Beschaffenheit der tatsächlichen Laufleistung und nicht lediglich als Wiedergabe des Tachometerstands zu verstehen. Eine Haftungsausschlussklausel kann der Händler im Verbrauchsgüterkauf nicht geltend machen. Vage Formulierungen wie "Kommissionsrechnung" oder "Vermittlung" reichen nicht aus, um die eigene Haftung als Verkäufer zu umgehen, wenn die Vertretung nicht klar kommuniziert wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |