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Ein Käufer kann nach mehreren erfolglosen Nachbesserungsversuchen durch den Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Mangel weiterhin besteht. Der Käufer genügt seiner Darlegungs- und Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung durch den Nachweis, dass das Mangelsymptom weiterhin auftritt. Nach erfolglosen Nachbesserungsversuchen obliegt es dem Verkäufer, die konkrete Ursache des Defekts darzulegen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |