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Eine uneingeschränkte Garantie auf ein Kraftfahrzeug ist als Haltbarkeitsgarantie zu verstehen, die den Garantiegeber zur kostenlosen Mängelbeseitigung verpflichtet. Die Beweislast für einen unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs durch den Käufer liegt beim Garantiegeber. Der Käufer muss jedoch seiner Schadensminderungspflicht nachkommen, um einen Anspruch auf Nutzungsausfall nicht zu verlieren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |