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Aus der Verordnung (EG Nr. 1400/2002 der Kommission vom 31.07.2002 (sog. KFZ-Gruppenfreistellungsverordnung) ergibt sich kein gesetzlicher Direktanspruch eines Fahrzeugkäufers gegenüber einem inländischen Vertragshändler auf Erbringung von vertragsleistungen aus einer Herstellergarantie bezüglich eines aus dem EU-Ausland reimportierten Fahrzeugs. (Leitsätze des Gerichts) |