Das Verkehrslexikon

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E-Scooter - Elektro-Tretroller




Gliederung:


   Einleitung
Weiterführende Links
Allgemeines
Akkubrand / Akku- Explosion (Halter-Haftung?)
Trunkenheitsfahrt
Keine Fahrerlaubnis, keine Versicherung, aber Drogen und Muskeelkraft - Freispruch
Gebühren für Sondernutzung

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Einleitung:


Mit der zum 01.07.2019 in Kraft tretenden Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (eKFVEV) hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, sog. E-Scooter bzw. Elektro-Tretroller im öffentlichen Verkehr zu benutzen.

Neben einem Beitrag zur Milderung der Folgen des Klimawandels versprechen die in den Startlöchern bereitstehenden deutschen Großverleiher dieses Wunderverkehrsmittels ein Ende des alltäglichen City-Staus und verweisen auf die augenfälligen Veränderungen der Stadtbilder von Wien und Barcelona.

Es wird damit gerechnet, dass neben der Aufnahme des Leihbetriebs auch der private Kauf messbar einsetzen wird, sobald durch die zuständigen Behörden die Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis beendet ist, womit für etwa Anfang Juli 2019 gerechnet wird.

Die Benutzung der Gehwege ist den Benutzern von E-Tretrollern verboten. Es besteht Radwegebenutzungspflicht; sind keine Radwege vorhanden, muss die für den normalen Fahrzeugverkehr bestimmte Fahrbahn benutzt werden. Es wird damit gerechnet, dass auch Einbahnstraßen in umgekehrter Fahrtrichtung entsprechend den für Radfahrer geltenden Regeln freigegeben werden.

Für die Benutzung im öffentlichen Verkehr ist ein Mindestalter vom 14 Jahren erforderlich. Eine Helmpflicht besteht nicht. Versicherungspflicht besteht; diese ist durch einen speziellen Aufkleber nachzuweisen.

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Weiterführende Links:


Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG)

Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (eKFVEV)

Elektrofahrzeuge - Elektromobilität

Elektro-Zweiräder - Pedelec - Segway - E-Bike - E-Scooter - E-Roller

Segway Personal Transporter

Stichwörter zum Thema Alkohol

Alkohol - Grenzwerte für die absolute Fahruntauglichkeit

Alkohol im Verkehrsstrafrecht - Trunkenheitsfahrt - Fahruntüchtigkeit

Relative Fahruntüchtigkeit

Straßenverkehrsrechtliche Gebühren

Haftung des Fahrzeughalters / Gefährdungshaftung

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Allgemeines:


LG München v. 30.10.2019:
Gemäß § 1 Absatz 1 eKFV sind Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Verordnung grundsätzlich Kraftfahrzeuge im Sinne von § 1 Absatz 2 StVG. Für sie gilt auch der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit von 1,1 ‰ (hier: E-Scooter bzw. E-Tretroller).

LG Halle v. 16.07.2020:
Es kann dahingestellt bleiben, ob auf Fahrten mit E-Scootern der Grenzwert von 1,1 %o anzuwenden ist oder ob für sie der Grenzwert für Fahrradfahrer von 1,6 %o gilt. Selbst wenn von einem Grenzwert von 1,1 0/00 auszugehen wäre, so kommt doch ein Absehen von der Regelwirkung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB in Betracht.

BayObLG v. 24.07.2020:
Bei E-Scootern handelt es sich um Fahrzeuge im Sinnevon § 316 StGB. Die Bewertung der Frage der alkoholbedingten absoluten Fahrunsicherheit ist rechtlich zutreffend unter Anwendung der für Kraftfahrer geltenden Promillegrenze von 1,1 Promille vorzunehmen.

BGH v. 02.03.2021:
Eine Verurteilung gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG setzt im Hinblick auf die Kraftfahrzeugeigenschaft und Fahrerlaubnispflichtigkeit eines Elektrorollers - hier: „Elektroroller Sunny-E-Bike“ - entsprechende Feststellungen zu Art und technischer Beschaffenheit voraus, auf deren Grundlage beurteilt werden kann, ob das Fahrzeug § 4 Abs. 1 Satz 1 FeV oder aber § 4 Abs. 1 Satz 2 FeV unterfällt. - Gleiches gilt bei der Verurteilung gem. § 316 Abs. 1 StGB oder § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 3 Nr. 2 StGB bezüglich der fahrzeugtechnischen Einordnung, um dem Revisionsgericht die Überprüfung zu ermöglichen, ob das Tatgericht zu Recht den für absolute Fahruntüchtigkeit entwickelten BAK-Grenzwert von 1,1 ‰ seiner rechtlichen Bewertung zugrunde gelegt hat. Ob dieser auf Fahrten mit einem Elektroroller überhaupt anwendbar ist, kann offen bleiben.

LG Flensburg v. 23.09.2021:
Allein die Verwendung eines Elektrokleinstfahrzeugs im Sinne von § 1 eKFV (sog. "E-Scooter") bei einer Tat nach § 316 StGB begründet keine Ausnahme von der Regelvermutung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB. Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen zu E-Scootern, Fahrrädern sowie Pedelecs ist ein Vergleich zwischen diesen Fortbewegungsmitteln nicht geeignet, die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB zu erschüttern.

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Akkubrand / Akku-Explosion (Halter-Haftung?):


BGH v. 24.01.2023:
Zur Reichweite der Haftung des Halters eines Elektrorollers nach § 7 Abs. 1 StVG, wenn dessen ausgebaute Batterie während des Aufladens explodiert.

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Trunkenheitsfahrt:


OLG Zweibrücken v. 29.06.2021:
Der Art des geführten Kraftfahrzeugs (hier E-Scooter) kommt für die abstrakte Gefahr, die von einer Trunkenheitsfahrt für die Sicherheit des Straßenverkehrs ausgeht, keine derart bestimmende Bedeutung zu, dass dieser Umstand allein schon die Indizwirkung des Regelbeispiels nach §§ 25 Abs. 1 Satz 2, 24a StVG entfallen lässt.

AG Essen v. 12.01.2022:
Befährt der alkohoöbediingt absolut fahruntaugliche Führer eines E-Scooters sonntags nachts den Gehweg, liegt kein Regelfall für den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis vor.

LG Wuppertal v. 02.02.2022:
Der für Kraftfahrer ermittelte Grenzwert von 1,1 Promille ist auch auf Führer von E-Scootern anzuwenden.

KG Berlin v. 31.05.2022:
  1.  Der für Führer von Kraftfahrzeugen anerkannte so genannte Beweisgrenzwert, ab dem die alkoholbedingte Fahrunsicherheit unwiderleglich („absolut“) besteht, gilt auch für Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen, namentlich für Nutzer von E-Scootern.

  2.  Bei einem Regelfall kann die sonst erforderliche Gesamtabwägung der für oder gegen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen sprechenden Umstände unterbleiben, und die tatrichterliche Prüfung kann sich darauf beschränken, ob ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, die der Katalogtat die Indizwirkung nehmen könnten.

  3.  Auch gegen einen alkoholbedingt fahrunsicheren Fahrer eines E-Scooters können die Maßregeln nach §§ 69, 69a StGB angeordnet werden.

OLG Frankfurt am Main v. 08.05.2023:
Eine Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) mit einem E-Scooter begründet die Regelvermutung der Ungeeignetheit des Täters zum Führen eines Kfz. Von der Entziehung der Fahrerlaubnis kann nur in Ausnahmefällen abgesehen werden.

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Keine Fahrerlaubnis, keine Versicherung, aber Drogen und Muskeelkraft - Freispruch:


LG Hildesheim v. 20.09.2022:
Wer einen unversicherten E-Scooter ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr wie einen einfachen Tretroller mit bloßer Muskelkraft fortbewegt, verhält sich selbst dann weder strafbar noch ordnungswidrig, wenn er zuvor Drogen konsumiert hat, ohne Ausfallerscheinungen zu zeigen.

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Gebühren für Sondernutzung:


Straßenrecht - Gemeingebrauch - Sondernutzung - Widmungsbeschränkungen

VG Köln v. 11.01.2023:
Die Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für E-Scooter ist rechtmäßig

BGH v. 13.04.2023:
Promille-Grenzwert bei einem E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h

Landgericht Potsdam v. 18.09.2025:
Zur Anwendbarkeit von § 69 StGB auf E-Scooter und fehlenden Alkoholgrenzwerten nach eKFV

Amtsgericht Hamburg-Altona v. 23.01.2023:
Zum Halterkostenbescheid bei Parkverstoß mit E-Scooter gegen allgemeines Rücksichtnahmegebot (§ 1 Abs. 2 StVO)

KG v. 31.05.2022:
Zum Beweisgrenzwert und zur Fahrerlaubnisentziehung bei alkoholisierten E-Scooter-Fahrern

Landgericht Bonn v. 30.10.2023:
E-Scooter-Unfall: Haftung Minderjähriger, Versicherungspflicht und Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten bei Bagatellschaden

Amtsgericht Köln v. 29.06.2023:
Keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter bei geringem Gefahrenpotenzial und kurzer Fahrstrecke

Amtsgericht München v. 16.03.2026:
Zur 100%igen Haftung des E-Scooter-Fahrers bei Falschfahrt auf dem Radweg unter Alkoholeinfluss und mit Mitfahrer

Landgericht Düsseldorf v. 28.12.2020:
Absehen von vorläufiger Fahrerlaubnisentziehung bei Trunkenheit im Verkehr mit E-Scooter wegen geringeren Gefährdungspotenzials

Landgericht Münster v. 09.03.2020:
Haftungsausschluss für E-Scooter nach § 8 Nr. 1 StVG und Beweislast bei fehlendem Verschulden des E-Scooter-Fahrers

Landgericht Dortmund v. 07.02.2020:
E-Scooter: Zur Gefährlichkeit und vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheit im Verkehr

Amtsgericht Dortmund v. 21.01.2020:
Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr mit E-Scooter: Keine Entziehung der Fahrerlaubnis trotz 1,40 ‰ BAK

Landgericht Köln v. 09.10.2020:
E-Scooter als Fahrzeug i.S.d. § 316 StGB: Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille; vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Landgericht Dortmund v. 08.11.2019:
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahruntüchtigkeit mit E-Scooter

Landgericht Essen v. 13.11.2020:
Zur Verurteilung wegen Betruges in zwanzig Fällen und Fahrens ohne Fahrerlaubnis

OLG Köln v. 06.12.2018:
Halter- und Fahrerhaftung nach §§ 7, 18 StVG bei Schäden durch Elektroameise während LKW-Be- und Entladevorgängen

Landgericht Bonn v. 23.08.2019:
Zur Subsumtion eines Golfcarts unter § 8 StVG bei einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h

Landgericht Köln v. 31.07.2024:
Zur Haftung für Schäden durch umgekippten E-Scooter auf dem Gehweg

Amtsgericht Wuppertal v. 07.12.2021:
Keine vorläufige Fahrerlaubnisentziehung bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter wegen unklarer Kraftfahrzeugeigenschaft

Oberverwaltungsgericht NRW v. 26.10.2023:
Sondernutzungsgebühren für E-Scooter aus Verleihsystemen; Äquivalenzprinzip bei pauschaler Jahresgebühr.

Verwaltungsgericht Köln v. 11.01.2023:
Sondernutzungsgebühren für E-Scooter-Verleihsysteme und Wirksamkeit der Bekanntmachung von Satzungsänderungen im Internet

Verwaltungsgericht Köln v. 11.01.2023:
Zur Sondernutzungsgebühr für Verleihsysteme von Elektrokleinstfahrzeugen (E-Scooter) und E-Rollern

Verwaltungsgericht Köln v. 11.01.2023:
Sondernutzungsgebühren für Verleihsysteme von Elektrokleinstfahrzeugen (E-Scooter) und E-Rollern

Verwaltungsgericht Stuttgart v. 11.11.2005:
Inline-Skates

VGH München v. 15.03.2023:
Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge

Verwaltungsgericht Bayreuth v. 20.12.2022:
Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge

Landgericht Lüneburg v. 27.06.2023:
Absolute Fahruntüchtigkeit

KG v. 03.11.2025:
Gefährdungshaftung

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt v. 15.09.2025:
Carsharing

Amtsgericht Stuttgart v. 03.06.2023:
Liegenbleiben von Fahrzeugen

OLG Frankfurt am Main v. 04.10.2021:
Krankenfahrstühle

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg v. 23.05.2024:
Gemeingebrauch

Amtsgericht Tiergarten v. 06.09.2023:
Carsharing

Landgericht Berlin v. 05.08.2020:
Absolute Fahruntüchtigkeit

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg v. 05.03.2019:
Krankenfahrstühle

Verwaltungsgericht Bremen v. 24.05.2023:
E-Scooter

Landgericht Frankenthal v. 23.05.2023:
E-Scooter

Landgericht Hechingen v. 21.12.2023:
E-Scooter

Amtsgericht Frankfurt am Main v. 06.10.2022:
E-Scooter

Amtsgericht Frankfurt am Main v. 22.04.2021:
E-Scooter

Amtsgericht Frankfurt am Main v. 16.06.2020:
E-Scooter

Amtsgericht Mitte v. 09.05.2023:
E-Scooter

KG v. 10.05.2022:
E-Scooter

Landgericht Köln v. 03.06.2026:
E-Scooter

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