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Schadensersatzansprüche wegen des Einsatzes eines Thermofensters im Fahrzeug bestehen nicht. Der Einsatz eines Thermofensters ist nicht zwingend als vorsätzlicher und sittenwidriger Gesetzesverstoß anzusehen. Die EG-Typgenehmigung entfaltet als Verwaltungsakt Tatbestandswirkung, die eine Nachprüfung der Zulässigkeit des beanstandeten Verhaltens durch Zivilgerichte ausschließt, solange der Verwaltungsakt nicht aufgehoben oder für nichtig erklärt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |