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Ein Online-Kaufvertrag über ein Kraftfahrzeug ist rückabzuwickeln, wenn die Widerrufsbelehrung unwirksam ist, weil sie keine Telefonnummer enthält und einen Widerruf per Fax vorsieht, ohne eine Faxnummer anzugeben. Zudem kann ein Kaufvertrag unwirksam sein, wenn der Bestellbutton entgegen § 312j BGB keinen Hinweis auf die Zahlungspflichtigkeit der Bestellung enthält. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |