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Eine Haftung für einen Brand, der durch einen Lithium-Ionen-Akku eines E-Bikes verursacht wird, besteht nicht, wenn das Ereignis nach Herstellerangaben sehr selten vorkommt und keine Anhaltspunkte für eine nahe liegende Gefahr vorliegen. Auch nach einem leichten Sturz, bei dem das E-Bike äußerlich unbeschädigt und verkehrstüchtig bleibt, besteht keine Veranlassung, das Rad auf Brandgefahren überprüfen zu lassen, da kein allgemeines Verkehrsbewusstsein einer entsprechenden Brandgefahr besteht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |