Wird eine Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs begangen, dann droht gem. § 244 StGB eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten. In der Regel hat man es bei Verkehrsunfällen lediglich mit einfachen, fahrlässig begangenen Körperverletzungen zu tun, wenn es dabei zu einem Personenschaden kommt. Gefährlich ist ein Werkzeug dann, wenn durch seine Anwendung bei der Tat die Gefahr erheblicher Verletzungen besteht oder sogar das Leben des Verletzten in Gefahr gebracht wird.
In anderen Fällen, in denen es sich - subjektiv und objektiv - um wesentlich schwerer wiegende Taten handelt, geht es um speziellere Straftatbestände, beispielsweise um eine Straßenverkehrsgefährdung, einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, aber auch um die gefährliche Körperverletzung.
Es ist also im Zusammenhang von Personenschäden, die durch ein Kfz verursacht wurden, zu fragen, ob und ggf. wann das Kraftfahrzeug selbst als ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB anzusehen ist.
KG Berlin v. 28.01.2005:
Die Körperverletzung wird „mittels“ des gefährlichen Werkzeugs begangen, wenn sie mit dessen Hilfe bzw. „durch“ das Werkzeug geschieht. Der Täter muss das Mittel zweckgerichtet eingesetzt haben. Die Auffassung, dass die Verletzung unmittelbar durch das Fahrzeug geschehen sein muss, um dieses als ein gefährliches Werkzeug anzusehen, trifft nicht zu. Es liegt demnach eine gefährliche Körperverletzung vor, wenn der Täter mit seinem Pkw einen neben diesem stehenden Fußgänger wegdrängen will, deshalb rückwärts fährt und der Fußgänger, der sich sodann zunächst am Heckscheibenwischer festhält, um nicht unter das Fahrzeug zu geraten, bei einem Abbremsen auf die Straße fällt und sich dabei verletzt.
BGH v. 16.01.2007:
Die Tatbestandsvariante der gefährlichen Körperverletzung („mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs“) setzt voraus, dass die Körperverletzung durch ein von Außen auf den Körper des Tatopfers einwirkendes gefährliches Tatmittel verursacht wird. Zwar ist ein fahrendes Kraftfahrzeug, das zur Verletzung einer Person eingesetzt wird, als ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Bestimmung anzusehen. Die Feststellungen müssen jedoch ergeben, dass die Verletzungen durch eine Einwirkung des Kraftfahrzeugs auf den Körper des Verletzten verursacht worden sind. Ein Herausfallen aus dem Fahrzeug mit anschließender Verletzung genügt dafür nicht.
BGH v. 30.06.2011:
Zwar ist ein fahrendes Kraftfahrzeug, das zur Verletzung einer Person eingesetzt wird, ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Für eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung müssen die Feststellungen aber ergeben, dass die Verletzungen des Opfers durch eine Einwirkung des Kraftfahrzeugs auf seinen Körper verursacht worden sind. Soweit es sich diese bei dem Sturz auf den Boden zugezogen hat, ist der Körperverletzungserfolg nicht „mittels“ des Kraftfahrzeugs eingetreten.
OLG Hamm v. 20.02.2014:
Es bestehen Zweifel, ob der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass im Rahmen des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB eine bloße mittelbare Einwirkung des gefährlichen Werkzeugs nicht ausreicht, gefolgt werden kann, da die Formulierung "mittels" lediglich eine Kausalitätsbeziehung umschreibt und sich die Gefährlichkeit des Werkzeugs ggf. auch bei nur mittelbarer Wirkung entfalten kann.
25.04.2019:
Eine gefährliche Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) begeht, wer seinem Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes gefährliches Tatmittel eine Körperverletzung im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB beibringt. Ein fahrendes Kraftfahrzeug, das zur Verletzung einer Person eingesetzt wird, ist in der Regel als ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB anzusehen.
BGH v. 14.07.2020:
Wird ein Kraftfahrzeug als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB eingesetzt, muss die Körperverletzung bereits durch den Anstoß selbst ausgelöst und die Verletzung auf einen unmittelbaren Kontakt zwischen Fahrzeug und Körper zurückzuführen sein. Verletzungen, die erst durch ein anschließendes Sturzgeschehen oder eine Ausweichbewegung des Tatopfers verursacht worden sind, genügen insoweit nicht.
Landgericht Köln v. 23.02.2024:
Zur Aufhebung des Entzugs der Fahrerlaubnis bei gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr
Landgericht Wuppertal v. 14.09.2023:
Verurteilung wegen schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis
BGH v. 07.04.2026:
Zum Gewahrsamsbruch bei Diebstahl schwerer Gegenstände und Abgrenzung von Raub und räuberischem Diebstahl
Landgericht Ansbach v. 13.12.2021:
Versuchter Mord durch vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und gefährliche Körperverletzung
Landgericht Arnsberg v. 20.12.2023:
Versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Entziehung der Fahrerlaubnis
Landgericht Arnsberg v. 02.09.2022:
Zum versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr; Entziehung der Fahrerlaubnis und lebenslang
Landgericht Münster v. 16.05.2022:
Gefährliche Körperverletzung und räuberische Erpressung; tateinheitlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis
BGH v. 24.03.2020:
Anforderungen an die Feststellungen zur lebensgefährdenden Behandlung und zum Vorsatz bei § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB
OLG Hamm v. 31.01.2017:
Beifahrer als Täter des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) und gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) durch Türöffnen
Landgericht Aachen v. 17.10.2017:
Verurteilung wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr; Entzug der Fahrerlaubnis
Landgericht Köln v. 28.07.2016:
Zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und grob fehlerhafter Urteilsbegründung des Amtsgerichts
Landgericht Essen v. 08.06.2016:
Versuchter Totschlag und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr mit Pkw; Entziehung der Fahrerlaubnis
Amtsgericht Detmold v. 12.11.2024:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Entzug der Fahrerlaubnis
Landgericht Essen v. 06.01.2020:
Zur Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeuges in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis
BGH v. 03.02.2016:
Voraussetzungen der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) bei Einsatz eines Kraftfahrzeugs als Tatmittel
Landgericht Essen v. 31.05.2017:
Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
OLG Hamm v. 05.05.2026:
Zur Eröffnungsentscheidung bei Raub und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr; Abgrenzung von Personengewalt
BGH v. 10.11.2022:
Versuchter Mord mit gemeingefährlichen Mitteln durch Fahrzeug bei Anschlag auf Rosenmontagszug; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
BGH v. 13.10.2021:
Zur Beweiswürdigung des bedingten Tötungsvorsatzes beim Abdrängen eines Polizeibeamten im Straßenverkehr
Landgericht Arnsberg v. 16.05.2025:
Zur vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort; Anordnung der Sicherungsverwahrung
Amtsgericht Geilenkirchen v. 12.06.2018:
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und gefährliche Körperverletzung durch Einsatz eines Pkw als Nötigungsmittel
Landgericht Aachen v. 12.03.2015:
Fahrerlaubnisentzug nach gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung
Landgericht Kleve v. 10.10.2014:
Versuchter Mord und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch gezieltes Überfahren; Fahrerlaubnisentzug
BGH v. 20.12.2012:
Anforderungen an Feststellungen zur gefährlichen Körperverletzung mittels Kraftfahrzeug bei gezieltem Anfahren
BGH v. 30.08.2012:
Zur Heimtücke bei erwartetem Übergriff nach vorangegangenen Drohungen und Nachstellungen