Das Verkehrslexikon
Parken vor der eigenen Grundstückszufahrt
Gliederung:
Einleitung:
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, dem die Berechtigung an einem Grundstück zusteht (Eigentümer, Pächter, Mieter des Grundstücks) oder dem sie vom Berechtigten eingeräumt worden ist, vor der eigenen Grundstücksein- bzw. -ausfahrt parken darf. Hierdurch wird gleichzeitig ein Parkverbot für die nichtberechtigte Allgemeinheit geschaffen.
Andererseits verbietet § 12 StVO das Parken vor einer Bordsteinabsenkung; da dies dem Schutz von Fußgängern und Rollstuhlfahrern dient, ergibt sich das Problem, ob der Berechtigte dann nicht vor seiner eigenen Zufahrt parken darf, wenn diese mit einer Bordsteinabsenkung versehen ist.
Handelt es sich bei der Zufahrt gleichzeitig um eine Feuerwehrzufahrt, gilt das allgemeine Parkverbot auch für den am Grundstück Berechtigten.
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Allgemeines:
Stichwörter zum Thema Parken
Parken allgemein
Parken vor einer Bordsteinabsenkung
Rechtsprechung: Zum Parken vor eigener Grundstücksein- bzw. -ausfahrt
Parkverbot für die Allgemeinheit auch vor überlangen Ein- und Ausfahrten (Garagenreihe, Einstellplätze)?
Ist das Parken vor der eigenen Grundstückszufahrt unzulässig, wenn es vor einer Bordsteinabsenkung geschieht?
Parken auf oder vor eigenen Grundstücken
Parken vor fremden Grundstücken, insbesondere vor Garagen oder Carports
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Sonstiges:
Parken in Feuerwehrzufahrten
Unberechtigtes Parken eines Dritten auf Privatgelände und privates Abschleppen
OLG Düsseldorf v. 23.06.1994:
Es stellt keinen Verstoß gegen die Untersagung des Gehwegparkens dar, wenn das Fahrzeug auf einer dem Gehweg zwar äußerlich gleichenden, jedoch rechtlich nicht zum öffentlichen Straßenland, sondern zum dahinterliegenden privaten Grundstück gehörenden Fläche abgestellt wird.
OLG Hamm v. 04.08.2025:
Haftungsquote bei Kollision rückwärts ausparkenden Fahrzeugs mit auf gegenüberliegendem Grundstück befindlichem Fahrzeug
Landgericht Köln v. 26.05.2020:
Zur Auslegung des "abgesenkten Bordsteins" nach § 10 Satz 1 StVO bei T-Kreuzungen und Bremsschwellen
Landgericht Hagen v. 04.02.2025:
Zur Streitwertfestsetzung bei Unterlassungsanspruch wegen Parkbehinderung einer Garage
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 05.11.2024:
Anspruch auf Schwerbehindertenparkplatz: Parkverbot vor Bordsteinabsenkung gilt auch für Zufahrtsberechtigte
Verwaltungsgericht Köln v. 01.03.2024:
Zur Anordnung einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Parkverbot bei Grundstücksein- und -ausfahrten
OLG Köln v. 09.01.2025:
Zur Streitwertbemessung bei Unterlassungsanspruch wegen blockierter Grundstückseinfahrt und Feuerwehrzufahrt
Verwaltungsgericht Köln v. 14.02.2024:
Zur Ermessensausübung bei der Ablehnung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Grundstückszufahrt (Gehwegabsenkung)
Oberverwaltungsgericht NRW v. 09.02.2026:
Sondernutzungserlaubnis für Gehwegüberfahrt: Ermessen der Straßenbaubehörde bei Stellplatzgröße und E-Ladefunktion
Verwaltungsgericht Köln v. 01.12.2025:
Zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Grundstückszufahrt und die Grenzen der Ermessensreduzierung auf Null
Verwaltungsgericht Köln v. 03.04.2024:
Schließung einer Grundstückszufahrt und Folgenbeseitigungsanspruch
Oberverwaltungsgericht NRW v. 09.05.2023:
Verkehrliche Auswirkungen einer Kindertagesstätte und das Gebot der Rücksichtnahme
Verwaltungsgericht Köln v. 29.05.2020:
Zur Verlängerung einer Parkverbotsmarkierung gegenüber einer Grundstückszufahrt
Amtsgericht Ibbenbüren v. 07.09.2015:
Zur fehlenden Mithaftung des Parkenden bei Verkehrsunfall im verkehrsberuhigten Bereich trotz Parkverstoßes
Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis v. 25.11.2015:
Grundstückseinfahrt
Verwaltungsgericht Hannover v. 17.11.2010:
Ausfahrt aus Grundstücken
VGH München v. 05.11.2019:
Anfechtung (Verkehrszeichen)
Verwaltungsgericht Freiburg v. 04.08.2021:
Begegnungsunfälle
Verwaltungsgericht Würzburg v. 14.06.2024:
Ausfahrt aus Grundstücken
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes v. 06.09.2023:
Grenzmarkierungen
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