Auf das weite Gebiet der Verkehrstechnik einzugehen, verbietet sich schon von der Stoffmenge her. Eine Beschränkung auf die Punkte, an denen sich Verkehrsrecht und Verkehrstechnik berühren, ist daher notwendig.
Allerdings sind für den Verkehrsrechtler einige physikalische Grundkenntnisse nicht nur nützlich sondern teilweise auch unerlässlich (Brems- und Anhaltewegberechnungen, Verständnis für Beschleunigungsvorgänge usw.) Vielfach ist es auch notwendig, einfach zu wissen, "wie etwas funktioniert", weil nur so gesichert werden kann, dass z. B. eine optimale Verteidigung gesichert ist.
In den allermeisten Fällen steht technische Hilfsliteratur zur Verfügung, die zu Rate gezogen werden kann, um beispielsweise unfallanalytische Sachverständigengutachten überhaupt verstehen zu können. Dies ist gerade auch bei Kontrollgeräten zum Nachweis von Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen nötig.
Bis auf einige Verweise auf eigene Stichwörter findet sich hier im wesentlichen eine Linksammlung, die weiterführende Ausführungen zu einzelnen Themen zugänglich macht.