Das Verkehrslexikon

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Verkehrssicherung - Rollsplit




Gliederung:


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Weiterführende Links:


Verkehrssicherung - Verletzung der Verkehrssicherungspflicht allgemein

Motorradunfälle allgemein

Sturz eines Zweiradfahrers ohne Kollisionsberührung

Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Radfahrern

Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Fußgängern

Straßenverhältnisse und Verkehrssicherung

Winterdienst - Räum- und Streupflicht

Amtshaftung im Verkehrsrecht

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Allgemeines:


LG Frankfurt (Oder) v. 08.07.2009:
Der Verkehrssicherungspflichtige verletzt schuldhaft die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht nach der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen, wenn er vor der Gefahr, die in einer Kurve durch dort noch auf der Fahrbahn liegenden Rollsplitt ausgeht, nicht hinreichend warnt. Kommt durch den Rollsplit ein Motorradfahrer zu Fall, ist eine Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen zu 50% angezeigt sein, wenn andererseits der Kradfahrer den Rollsplit auf der Fahrbahn hätte erkennen können und nicht alles ihm Mögliche zur Vermeidung des Unfalls getan hat.

OLG München v. 07.05.2012:
Der Sturz eines Kradfahrers auf Rollsplit in einem Kurvenbereich ist nicht unabwendbar, wenn andere Motorradfahrer trotz des Rollsplitts einen Sturz vermeiden konnten. Zudem bedeutet die Feststellung von „schwer erkennbarem“ Rollsplitt gerade nicht, dass man den Rollsplitt selbst bei äußerst möglicher Sorgfalt nicht rechtzeitig erkennen konnte, sondern dass ein Fahrer den Splitt bei entsprechend erhöhter Aufmerksamkeit bemerkt, seine Geschwindigkeit drosselt und entsprechend langsam (15 km/h) um die Kurve fährt.

OLG Brandenburg v. 20.08.2013:
Voraussetzung des Anspruchs wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist , dass eine Pflichtverletzung des Verkehrssicherungspflichtigen ursächlich für den Unfall eines Kradfahrers ist. Ursache des Sturzes muss sein, dass die Straße unzureichend von Splitt gereinigt war und Hinweise, die vor der Gefahr warnten, auf der vom Motorradfahrer befahrenen Strecke nicht vorhanden waren. Für die Annahme fehlender Kausalität genügt es, dass jedenfalls eine andere Ursache für den Schadenseintritt ernsthaft in Betracht kommt.

OLG Brandenburg v. 27.10.2020:
In der Folge von Straßenbauarbeiten auf der Fahrbahn verbliebener Rollsplit muss im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht beseitigt oder zumindest als Gefahrenquelle erkennbar gemacht werden. Dem wird prinzipiell mit der Aufstellung des Zeichens „Splitt, Schotter“ hinreichend Genüge getan.

OLG Hamm v. 05.08.2020:
Verkehrssicherungspflicht der Stadt: Keine Haftung bei Sturz auf Splitt/Schotter auf Gehweg, wenn Gefahr erkennbar

OLG Brandenburg v. 18.05.2026:
Zum Schmerzensgeld nach Motorradunfall wegen unzureichender Sicherung einer Straßenbaustelle (Rollsplitt)

Landgericht Essen v. 10.12.2018:
Zur Haftung des Erstverursachers für Folgeschäden durch auf der Fahrbahn liegende Fahrzeugteile nach eigenem Unfall

Landgericht Bonn v. 08.09.2021:
Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei erkennbaren Straßenschäden und die Pflicht zur Anpassung der Fahrweise

Landgericht Hagen v. 14.07.2021:
Zur Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers und deren Umfang bei Gemeindestraßen

OLG Hamm v. 17.06.2020:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei einem mit Sand und Schotter verfüllten Kabelgraben auf einem Gehweg mit 4 cm hoher Kante

Landgericht Detmold v. 03.02.2016:
Verkehrssicherungspflicht des Landes bei unzureichender Straßengriffigkeit für Motorradfahrer

OLG Hamm v. 01.12.2023:
Winterdienstpflicht: Einsatz abstumpfender Streustoffe bei ungeeigneter Salzstreuung

OLG Hamm v. 11.12.2019:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei Radwegen mit Dolomitsandbelag und Gefälle in Kurven

Landgericht Bonn v. 08.12.2017:
Verkehrssicherungspflicht: Kein Anspruch nach Sturz auf Radweg bei erkennbarem Belagwechsel (Kiesbett)

OLG Düsseldorf v. 21.05.2008:
Verkehrssicherungspflicht: Erforderlichkeit einer Sachverständigenbegutachtung bei Zwieselbäumen an öffentlicher Straße

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