OLG Hamm v. 09.11.2001:
Die Verkehrssicherungspflicht ist schuldhaft verletzt, wenn nachts ein unbeleuchteter, schwer wahrnehmbarer Sperrpfosten auf einen Fuß- und Radweg neben der Fahrbahn aufgestellt wird. Auch für Radfahrer gilt das Sichtfahrgebot. Die Ausrüstung von Fahrrädern mit nur schwacher Beleuchtung ändert an der gebotenen Eigensorgfalt nichts (hier: 1/3 Mitverschulden).
BGH v. 09.10.2003:
Einem Radfahrer, der auf einem innerhalb der geschlossenen Ortschaft gelegenen gemeinsamen Fuß- und Radweg (Zeichen 240 der StVO) infolge Glatteises zu Fall kommt, können Amtshaftungsansprüche wegen Verletzung der winterlichen Räum- und Streupflicht gegen die sicherungspflichtige Gemeinde auch dann zustehen, wenn dieser Weg nur deshalb geräumt oder gestreut werden muß, weil es sich auch und gerade um einen Gehweg handelt. Dies gilt ungeachtet des Umstandes, daß sich Inhalt und Umfang der Räum- und Streupflicht, sofern sich - wie hier - der Unfallort nicht an einer verkehrswichtigen und gefährlichen Stelle befindet, nur nach den Belangen der Fußgänger auszurichten hat.
OLG Hamm v. 14.12.2004:
Kommt ein 8jähriges Kind in einer Grundstücksausfahrt deshalb zu Schaden, weil es mit dem Vorderrad seines Fahrrades in die Rippen eines dortigen Gullydeckels gerät, kann auch der Grundstücksmieter als Verkehrssicherungspflichtiger haftbar sein. Ein unmittelbar neben dem öffentlichen Gehweg in dem privaten Grundstücksbereich der Einfahrt eingelassener Gullydeckel mit parallel zur Geh-/Fahrtrichtung verlaufenden Rippen in mehr als Fahrradreifen breitem Abstand voneinander stellt eine abhilfebedürftige Gefahrenquelle dar.
LG Bremen v. 22.06.2005:
Wird durch Straßenumbaumaßnahmen durch die veränderte Straßenführung eine erhöhte Gefahr für Radfahrer herbeigeführt, dann haftet der Träger der Straßenbaulast aus Verletzung der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht für Schäden, die ein Radfahrer infolge eines Sturzes erleidet.
OLG Saarbrücken v. 17.07.2007:
Der Träger der Straßenbaulast begeht keine Verkehrssicherungspflichtverletzung, wenn er an einem Fahrradweg ein unbefestigtes Bankett mit einer Abbruchkante von 15 bis 20 cm belässt. Die Höhe der Abbruchkante birgt keine größeren Gefahren, als diejenigen, die mit dem Überfahren einer Bordsteinkante verbunden sind. Zudem geht ein Fahrradfahrer bewusst das Risiko ein, wegen einer unvorhersehbaren Ursache den Rand übertreten zu müssen und kann sein Fahren so einrichten, dass er an möglichen Unfallstellen den Belag nicht verlässt.
OLG Hamm v. 03.02.2009:
Graue Metallketten zwischen mehreren Metallpfosten zur Sperrung einer Fußgängerzone einer Innenstadt stellen bei mangelhafter Erkennbarkeit eine erhebliche und deshalb abhilfebedürftige Gefahrenquelle dar; sie sind dann mit der Pflicht zur Verkehrssicherung nicht vereinbar. Kommt ein Radfahrer, der die Fußgängerzone mitternächtlich zulässig befährt, über eine solche Kette zu Fall, weil sie frühestens auf eine Entfernung von 10 m wahrzunehmen war, kann die volle Haftung der Kommune für den entstandenen Schaden in Betracht kommen, wenn allenfalls ein geringes Mitverschulden zu diskutieren wäre.
OLG München v. 22.04.2009:
Ein Zweiradfahrer muss seine Fahrweise an dem auf fahrphysikalischen Gegebenheiten beruhenden besonderen Gefährdungspotential seines Fahrzeugs ausrichten. Ein Radfahrer hat folglich wegen seiner besonderen Gefährdung allen Anlass zu vorausschauender, ausgesprochen vorsichtiger und langsamer Fahrweise. Unter dieser Prämisse kann und muss vom Antragsteller verlangt werden, dass er bei hellem Tageslicht eine offensichtliche großflächige Ausbesserungsstelle einschließlich einer Vertiefung wahrnimmt und durch entsprechend vorsichtiges Durchfahren meistert oder gegebenenfalls vorher bremst und absteigt, wenn er das Ausmaß und die Beschaffenheit der Vertiefung nicht zuverlässig einzuschätzen vermag.
OLG Brandenburg v. 15.06.2010:
Maßgeblich für die Beurteilung der Verkehrssicherungspflicht ist, ob der Zustand der Straße vorhersehbar geeignet war, die voraussichtlichen Straßennutzer zu schädigen. Ein Loch mit 5 cm Tiefe, kraterförmiger Gestalt und einem Durchmesser von etwa 15 cm am Boden und etwa 30 bis 40 cm am oberen Rand ist geeignet, das Rad eines Fahrrades zu blockieren, zumal wenn es in einem Abstand von etwa 50 cm zum rechten Fahrbahnrand und damit in der typischen Fahrtlinie von Radfahrern liegt.
OLG Köln v. 23.01.2012:
Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und gegebenenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag.
OLG München v. 25.01.2012:
In einem verkehrsberuhigten Bereich mit verengter Straßenführung stellen ein Warnhinweis mit der Aufforderung an Radfahrer, ganz rechts zu fahren, sowie das akustische und optische Warnsystem der versenkbaren Poller insgesamt ausreichende Vorkehrungen dar, um einen Zweiradfahrer auf die Polleranlage hinzuweisen und bei Betrieb zu warnen, so dass der Verkehrssicherungspflicht Genüge getan ist.
LG Mönchengladbach v. 26.03.2012:
Den Betreiber einer Straßenbaustelle trifft keine Haftung wegen Verletzung der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht, wenn ein Radfahrer sich über ein Einfahrtverbot hinwegsetzt und in eine quer über die Fahrbahn ausgehobene Baugrube stürzt, die zusätzlich durch eine große Absperrbarelle gesichert ist.
OLG München v. 14.03.2013:
Stürzt ein Radfahrer im Bereich einer mit Regenwasser voll gelaufenen muldenartigen Vertiefung im Einfahrtsbereich eines Parkplatzes mit abgesenkter Bordsteinkante, muss er sich ein Mitverschulden von 50% anrechnen lassen, da ein Durchfahren der Pfütze, ohne die genaue Tiefe und die Höhe der Anschlagskante abzuschätzen, den Vorwurf begründet, auf die Gefahrenstelle nicht ausreichend umsichtig reagiert zu haben.
OLG Naumburg v. 28.06.2013:
Ist nicht auszuschließen, dass ein Hindernis - hier: Aufwölbung auf einem Radweg - zwar in der Annäherung erkennbar ist, aber so aussieht, als sei es für einen geübten Radfahrer problemlos zu überfahren, ohne dass dies so ist, so ist dem hierzu angebotenen Sachverständigenbeweis nachzugehen.
OLG Stuttgart v. 10.07.2013:
Im Rahmen der Beurteilung der rechtzeitigen Erkennbarkeit einer in Rissen und/oder Unebenheiten der Fahrbahn einer Straße bestehenden Gefahrenstelle für einen Radfahrer ist zu berücksichtigen, dass dieser grundsätzlich das Sichtfahrgebot (§ 3 Abs. 1 Satz 4 StVO) und das Gebot, die Geschwindigkeit den (besonderen) Sichtverhältnissen anzupassen, einzuhalten hat.
OLG Hamm v. 23.07.2014:
Aus der in § 9 Abs. 2 Satz 2 StrWG NRW geregelten Verpflichtung des Straßenbaulastträgers, die Belange von Menschen mit Behinderung und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung mit dem Ziel zu berücksichtigen, möglichst weitgehende Barrierefreiheit zu erreichen, folgt nicht, dass jede Straße, unabhängig von ihrer jeweiligen Bedeutung auch für behinderte Personen sicher zu befahren sein muss. Auch unter Berücksichtigung dieser Vorschrift bestimmt sich der Umfang der Verkehrssicherungspflicht danach, was ein durchschnittlicher Benutzer der betreffenden Verkehrsfläche vernünftiger Weise an Sicherheit erwarten darf.
OLG Hamm v. 29.08.2014:
Das Vorhandensein einer 5 cm hohen, in Fahrtrichtung 45° schräg verlaufenden Asphaltkante auf einem für den Radfahrverkehr freigegebenen unbeleuchteten Uferweg stellt eine abhilfebedürftige Gefahrenstelle dar. - Die Nichtbeachtung des Sichtfahrgebots durch den Radfahrer rechtfertigt in einem solchen Fall einen Eigenverschuldens- bzw. Mitverschuldensanteil von 50%.
LG Aachen v. 16.09.2014:
Dem Straßenbaulastträger kann eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nicht vorgeworfen werden, wenn der Fahrbahnaufriss eines Radweges wegen seiner Breite und der durchkommenden Pflanzen neben einem Baum für einen aufmerksamen Radfahrer ohne Weiteres auch schon auf einige Entfernung hin zu erkennen ist. Bei einem Baums in unmittelbarer Nähe des Radwegs muss ein Raddfahrer mit wurzelbedingten Bodenanhebungen und -verwerfungen im Bereich des Radwegs rechnen und seine Fahrweise entsprechend einrichten.
OLG Koblenz v. 16.03.2015:
Auf einem als "...-Tour" für Radfahrer gekennzeichneten Wirtschaftsweg kann ein Radfahrer nicht mit einer ebenen, schadlosen und schlaglochfreien Fahrbahn-Oberfläche rechnen. Er darf allein unter diesem Gesichtspunkt nicht davon ausgehen, dass er die (spätere) Unfallstelle völlig gefahrlos passieren kann. Vor solchen erkennbaren offensichtlichen Gefahren muss nicht gewarnt werden und die Unterlassung einer solchen Warnung stellt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar.
LG Köln v. 02.02.1999:
Benutzt ein Rennradfahrer einen Radweg nicht, obwohl er nach § 2 Abs. 4 StVO dazu verpflichtet war, dann müßte er sich selbst bei einem verkehrswidrigen Zustand der Fahrbahn und einer schuldhaften Pflichtverletzung ein so erhebliches Mitverschulden anrechnen lassen, daß das unterstellte Verschulden des Verkehrssicherungspflichtigen dahinter zurückzutreten hätte. Auch eine Rennsportlizenz ermächtigt nicht, im normalen Straßenverkehr den vorhandenen Radweg zu ignorieren und mit erheblich höherer Geschwindigkeit die Fahrbahn zu benutzen.
OLG Koblenz v. 08.02.2012:
Befindet sich zwischen den Abdeckplatten eines quer zur Fahrtrichtung angeordneten Kabelschachtes vor einer Werkseinfahrt ein 2,5 cm breiter Spalt, in den die schmale Bereifung eines Rennrades einsinken kann, liegt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht angesichts der konkreten Zweckbestimmung und des gewöhnlich zu erwartenden Verkehrs nicht vor (Abgrenzung zu OLG Hamm, 14. Dezember 2004, 9 U 32/04).
OLG Köln v. 02.07.2015:
Von dem am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrer eines Rennrades ist eine gesteigerte Aufmerksamkeit und ein besonders vorsichtiges Verhalten zu verlangen, da er weiß bzw. wissen muss, dass er infolge der dünnen Reifenstärke seines Fahrrades durch Unebenheiten und Schlaglöcher besonders gefährdet ist.
OLG Saarbrücken v. 23.01.2014:
Zweiradfahrern sind die sich aus Gleisen ergebenden Gefahren, nämlich geringere Haftfähigkeit der Reifen und hierdurch bedingte Rutschgefahr sowie die Gefahr, mit den Reifen in die Schienenspur zu geraten und der damit verbundene Verlust der Lenkfähigkeit, bekannt oder sie müssen ihnen bekannt sein. Daher haben Zweiradfahrer diese Gefahren hinzunehmen und sich auf diese einzustellen. Das gilt insbesondere dann, wenn auf die Möglichkeit einer Handlungsalternative - nämlich das Umfahren der Gefahrenstelle - durch eine vor der Unfallstelle vorhandene Beschilderung hingewiesen wird.
OLG Naumburg v. 20.10.2014:
Auf die für einen Radfahrer mit dem Überqueren eines Bahnübergangs verbundenen Gefahren muss der verkehrssicherungspflichtige Bahnnetzbetreiber selbst dann nicht hinweisen, wenn die Schienen nach dem Verlauf des querenden Weges in einem relativ spitzen Winkel zu passieren sind.
OLG Hamm v. 09.06.2016:
Überquert ein Radfahrer Bahnschienen, hat er sich jedenfalls dann, wenn die Gleisanlage sich vom übrigen Straßenbelag deutlich abhebt und der Schienenverlauf gut sichtbar ist, auf die damit verbundene Gefahr, mit den Reifen in die Schienenspur zu geraten und die Lenkfähigkeit zu verlieren, einzustellen. - Dies gilt insbesondere im Bereich eines Industriedenkmals (hier: ehemaliges Zechengelände), wo auf die sich aus dem Charakter der Anlage ergebenden Besonderheit, den Besuchern einen möglichst originalgetreuen Zustand nahezubringen, Bedacht genommen werden muss.
BGH v. 23.04.2020:
Ein Mountain-Bike-Fahrer ist nicht gehalten, seine Geschwindigkeit so zu wählen, dass er vor den quer über den Weg gespannten Drähten gefahrlos anhalten konnte. Der Sichtbereich des Geschädigten reichte bei Annährung an die Drahtsperre deutlich über diese hinaus. Ein solches Hindernis ist eine völlig atypische Sperrvorrichtung, die leicht zu übersehen ist
Landgericht Arnsberg v. 15.06.2026:
Haftung des Bauunternehmers bei Fahrradsturz an ungesicherter Fräskante im Kreuzungsbereich wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
OLG Hamm v. 30.06.2023:
Zur Haftung einer Kommune für waldtypische Gefahren auf einem nicht gewidmeten, öffentlich zugänglichen Rad- und Wanderweg auf Privatgrundstück
Landgericht Köln v. 16.05.2023:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei Teererhöhung auf einer nicht als Radweg ausgewiesenen Straße
Landgericht Coburg v. 12.02.2025:
Zur Haftung der Gemeinde bei Verkehrssicherungspflichtverletzung durch ungesichertes Betonfundament auf einem Radweg
Landgericht Bochum v. 10.07.2020:
Kein Schadensersatz nach Fahrradsturz durch Schlagloch auf Wirtschaftsweg; keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Landgericht Bonn v. 24.06.2020:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei Unebenheiten auf einem Geh- und Radweg; Erkennbarkeit der Gefahrenquelle.
OLG Hamm v. 22.07.2025:
Beherrschbarkeit von Unebenheiten auf Radwegen durch Radfahrer; Umfang der Verkehrssicherungspflicht
OLG Hamm v. 29.08.2023:
Zur Verkehrssicherungspflicht einer Kommune bei sichtbehindernder Bepflanzung auf Privatgrundstück an Geh- und Radweg
OLG Hamm v. 09.01.2023:
Zur Abgrenzung einer abhilfebedürftigen Gefahrenstelle auf einem Geh- und Radweg bei Aufwölbung und geringfügiger Aufkantung
OLG Hamm v. 09.02.2022:
Verkehrssicherungspflicht: Scharfkantige Schraubenköpfe an Brückenhandlauf als abhilfebedürftige Gefahrenstelle
OLG Hamm v. 02.06.2021:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei rutschigem Gehweg durch Blattlaussekret unter Lindenbäumen nach Trockenperiode
OLG Hamm v. 17.02.2021:
Verkehrssicherungspflicht: Höhenversatz zwischen Radweg und Seitenstreifen beim Ausweichen eines Radfahrers.
OLG Hamm v. 11.11.2020:
Keine Verkehrssicherungspflicht für erkennbares und umfahrbares Schlagloch auf Wirtschaftsweg für Radfahrer
OLG Hamm v. 30.09.2020:
Zur Beherrschbarkeit eines tiefer liegenden, unbefestigten Seitenstreifens als Gefahrenstelle für Radfahrer
OLG Hamm v. 30.09.2020:
Verkehrssicherungspflicht bei Sperrpfosten auf Radwegen, Kausalität für Radunfall und Mitverschulden des Radfahrers
OLG Hamm v. 10.06.2020:
Zur Verkehrssicherungspflicht für unbefestigten Seitenstreifen neben Radweg mit Höhenunterschied zur Fahrbahn
OLG Hamm v. 11.12.2019:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei Radwegen mit Dolomitsandbelag und Gefälle in Kurven
Landgericht Bielefeld v. 10.05.2019:
Verkehrssicherungspflicht für Radwege: Kollision mit mittigem Sperrpfosten und Anforderungen an dessen Erkennbarkeit
OLG Hamm v. 24.11.2017:
Zur Verkehrssicherungspflicht des Parkbetreibers bei Verlassen von Wegen durch Radfahrer
OLG Köln v. 14.09.2017:
Verkehrssicherungspflicht für Rennradfahrer: Gesteigerte Sorgfaltspflicht bei Straßenschäden
Landgericht Aachen v. 15.01.2019:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei einem Fahrradunfall auf einem für Radfahrer verbotenen Wanderweg im Naturschutzgebiet
OLG Hamm v. 02.06.2017:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei herabgefallenen Eicheln und Ästen auf Schulweg und der Eigenvorsorge von Radfahrern
OLG Hamm v. 09.06.2016:
Zur Eigenverantwortung des Radfahrers bei Sturz über sichtbare Bahnschienen auf einem Industriedenkmal
OLG Hamm v. 06.04.2022:
Zur Verletzung der Kontrollpflicht einer Kommune bei unzureichend gesicherter Baustelle auf der Fahrbahn
OLG Hamm v. 13.04.2022:
Zur Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei Schlaglöchern und der Haftung für einen Motorradsturz
OLG Hamm v. 23.04.2021:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei einer bis zu 4 cm tiefen Bodenwelle auf einer Landstraße für Motorradfahrer
Landgericht Köln v. 08.12.2020:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei umgestürztem Baum auf der Fahrbahn und Anforderungen an die Darlegung einer Pflichtverletzung
Landgericht Bonn v. 27.04.2016:
Winterliche Räum- und Streupflicht auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften; Kriterien für eine besonders gefährliche Stelle
Landgericht Bielefeld v. 26.10.2015:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei unklarer Abgrenzung zwischen Radweg und Bankette und hohem Mitverschulden des Radfahrers
Landgericht Krefeld v. 23.09.2015:
Keine Verkehrssicherungspflichtverletzung bei Sturz auf bekannten Straßenbahnschienen für Zweiradfahrer
OLG Hamm v. 03.07.2015:
Zur Kausalität einer Pflichtverletzung bei der Baumkontrolle und dem zulässigen Reaktionszeitraum des Verkehrssicherungspflichtigen
OLG Köln v. 27.11.2014:
Keine Amtshaftung bei Sturz auf Radweg durch Wurzelaufbruch, wenn Gefahr erkennbar war
OLG Hamm v. 29.08.2014:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei einer Asphaltkante auf unbeleuchtetem Radweg und Mitverschulden des Radfahrers
Landgericht Aachen v. 18.12.2014:
Zur Haftung einer Gemeinde bei Sturz eines Radfahrers durch ein Schlagloch auf einer ausgewiesenen Fahrradroute
OLG Hamm v. 23.07.2014:
Verkehrssicherungspflicht und Barrierefreiheit nach StrWG NRW: Keine generelle Pflicht zur Sicherheit jeder Straße für Behinderte
Landgericht Münster v. 21.03.2014:
Verkehrssicherungspflicht für Radwege bei Wurzelaufwuchs; Sichtfahrgebot für Rennradfahrer bei Bodenwellen
OLG Hamm v. 19.10.2012:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei Radwegen mit leichten Unebenheiten und Kanaldeckeln
Landgericht Bochum v. 04.05.2012:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbäumen: Anforderungen an Baumkontrollen und Erkennbarkeit der Massaria-Krankheit
Amtsgericht Gummersbach v. 06.09.2010:
Zur Verkehrssicherungspflicht einer Kfz-Werkstatt bei Unfall eines Kunden in einer Untersuchungsgrube auf dem Betriebsgelände
Landgericht Bielefeld v. 08.03.2013:
Zur Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters einer Fahrradtour bei Überquerung einer vorfahrtberechtigten Straße
Landgericht Bonn v. 06.06.2012:
Verkehrssicherungspflicht bei schmalem Waldwanderweg mit Böschung; Eigenverantwortung des Radfahrers bei erkennbarer Gefahr
Landgericht Bielefeld v. 21.09.2011:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei geringen Unebenheiten und sichtbaren Kanaldeckeln auf kombinierten Fuß- und Radwegen
Landgericht Bonn v. 15.08.2011:
Zur Verkehrssicherungspflicht bei 'Ler Tellern' als Verkehrsberuhigungsmaßnahme und deren Erkennbarkeit für Radfahrer
Landgericht Dortmund v. 10.06.2011:
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch schlecht sichtbares Seil auf öffentlichem Platz; Mitverschulden des Radfahrers
Amtsgericht Bottrop v. 24.02.2011:
Schmerzensgeld nach Fahrradunfall durch geöffnete Fahrzeugtür: Knieprellung, Thoraxprellung, Knorpeldefekt und Bone bruise
Landgericht Münster v. 25.03.2009:
Verkehrssicherungspflicht: Sturz eines Radfahrers durch unzureichend gekennzeichneten Höhenunterschied zwischen Rad- und Gehweg
OLG Düsseldorf v. 09.01.2008:
Zur Verkehrssicherungspflicht des Waldeigentümers bei Fahrradunfällen im Wald und der Eigenverantwortung des Radfahrers
Landgericht Essen v. 14.07.2008:
Verkehrssicherungspflicht für Fahrradwege bei Wurzelaufwölbungen; Anforderungen an die Aufmerksamkeit des Radfahrers
OLG Düsseldorf v. 26.09.2007:
Zum überwiegenden Eigenverschulden eines Radfahrers bei Unfall durch deutlich erkennbares Verkehrshindernis auf dem Radweg
OLG Düsseldorf v. 05.09.2007:
Zum Umfang der Streupflicht einer Gemeinde bei punktueller Glättebildung auf einem Radweg
Landgericht Bielefeld v. 28.06.2006:
Zur Verkehrssicherungspflicht für Absperrpfosten auf einem nur eingeschränkt öffentlich gewidmeten Radweg bei Dunkelheit