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"... erfolgte die Abstandsmessung durch die Polizei im vorliegenden Verfahren mit dem Brückenabstandsmessverfahren Dista 4. Hierbei wird der auflaufende Verkehr mit zwei Videokameras von einer über die Autobahn führenden Brücke auf ein einziges Videoband aufgezeichnet, wobei die eine Videokamera den Fernbereich (ca. 100 bis meist über 500 Meter hinaus) und die andere Kamera den für die eigentliche Messung maßgeblichen Nahbereich (ca. 30-100 m) aufnimmt. Auf dem Band wird das Datum der Aufnahme, die Tatzeit (als Echtzeit) und ferner die Messzeit (eine fiktive Zeit) eingeblendet. Diese Messzeit wird unter Verwendung des Charaktergenerators JVC-Piller CG-P 50E ermittelt und zwar auf hundertstel Sekunden genau. Bei dem Charaktergenerator JVC-Piller CG-P 50E handelt es sich um einen Videobildzähler, der allein nicht die Basis für die Zeitmessungen darstellt. Die Zeitmessung ergibt sich aus dem Videobildtakt der angeschlossenen Kamera und der Zählfunktion des Charaktergenerators. Der Charaktergenerator wird zur Übertragung der Video- und Zeitsignale sowie zur Stromversorgung mit der jeweiligen Kamera verbunden. Hier werden die von der Videokamera aufgenommenen Videohalbbilder gezählt und mit einem Faktor 0,02 Sekunden multipliziert. Der Zeitfaktor von 0,02 Sekunden beruht auf dem europäischen PAL-Fernsehsystem mit einer Bildaufnahmefrequenz von 25 Bildern / 50 Halbbildern pro Sekunde. Der Charaktergenerator war nach den Urteilsfeststellungen zum Zeitpunkt der Messung geeicht. Die Videokamera war nicht geeicht. Der Messbereich wird durch im Kameranahbereich im Abstand von 50 m aufgebrachte Fahrbahnmarkierungen markiert. Die Markierungslinien sind ca. 35-40 cm breit. Durch die Messbeamten erfolgen Änderungen am Messgerät im Laufe der Messung allenfalls durch einen Videobandwechsel, der jedoch auf den technischen Zustand des Gerätes keinen Einfluss hat, da keinerlei technische Verstellungen an dem Gerät hierfür erforderlich sind. ... Das Videoband wird zur Auswertung in Augenschein genommen und aus ihm die Zeitmesswerte und das Fahrverhalten insgesamt entnommen. Für den „einfachen” Abstandsverstoß wird – neben den erforderlichen zwei Videohalbbildern des Betroffenenfahrzeugs zur Geschwindigkeitsfeststellung – zur Abstandsermittlung ein drittes Videohalbbild als Berechnungsgrundlage herangezogen. Das erste Bild zeigt den Einfahrtszeitpunkt t1 des Betroffenen, bei Überfahren der in seiner Fahrtrichtung ersten Fahrbahnmarkierung. Das zeitlich zweite Bild zeigt das vorausfahrende Fahrzeug in dem Augenblick, in dem dieses mit den Hinterrädern die zweite Markierung erreicht, aber noch nicht überfahren hat (Ausfahrtszeit t3). Das dritte Bild gibt die oben bezeichnete Ausfahrtszeit des Fahrzeugs des Betroffenen wieder (t2). Zunächst wird anhand der Zeiten t1 und t2 die gefahrene Geschwindigkeit des Betroffenen ermittelt ... und auf volle km/h abgerundet. Aus der Zeitdifferenz zwischen dem Zeitpunkt der Ausfahrt des Fahrzeugs des Vorausfahrenden (t3) und des Fahrzeugs des Betroffenen aus dem Messbereich (t2) lässt sich dann ... der (Mindest-)Abstand in Metern berechnen. |