Das Verkehrslexikon

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Geschwindigkeit und Unfallkausalität

Geschwindigkeit und Unfallkausalität




Gliederung:


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- Allgemeines
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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Geschwindigkeit

Geschwindigkeit allgemein
Vorfahrtrecht und Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten

Zivilrecht

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Allgemeines:


Alleinhaftung des Vorfahrtberechtigten bei extremer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Verschulden des Wartepflichtigen nur bei Erkennbarkeit zu hoher Geschwindigkeit

KG Berlin v. 05.04.2004:
Hat sich die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h durch den Vorfahrtberechtigten um etwa 17 km/h ursächlich auf den Unfall ausgewirkt, kommt regelmäßig dessen Mithaftung nach einer Quote von 50 % in Betracht.

LG Coburg v. 27.08.2009:
Fährt der Vorfahrtberechtigte mit so hoher Geschwindigkeit auf den späteren Unfallort zu, dass nicht festgestellt werden kann, ob der Wartepflichtige ihn rechtzeitig sehen konnte, so liegt keine Vorfahrtverletzung vor und es tritt die Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Wartepflichtigen vollkommen wegen groben Verschuldens des Vorfahrtberechtigten zurück.

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Annäherung an Kinder:


OLG Celle v. 08.07.2004:
Nähert sich ein Kraftfahrer einem am Straßenrand wartenden gut 10jährigen Kind, das alsdann unverhofft die Straße zu überqueren versucht, reicht es für den ihm obliegenden Unabwendbarkeitsbeweis aus, dass er sich ab dem Augenblick der Wahrnehmung des Kindes bremsbereit verhält; er ist nicht verpflichtet, sein Fahrzeug bereits zu diesem Zeitpunkt (vorsorglich) abzubremsen, wenn nicht besondere Auffälligkeiten hinzukommen.

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