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Die Kosten eines von dem Betroffenen im Bußgeldverfahren eingeholten Sachverständigengutachtens sind nach einem Freispruch vom Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit dann nicht als notwendige Auslagen erstattungsfähig, wenn das eingeholte Privatgutachten zu dem Freispruch in keiner Weise beigetragen hat. (Leitsätze des Gerichts) |