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Ein Fahrzeughersteller ist im Rahmen des Diesel-Abgasskandals zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs im Wege des Schadensersatzes verpflichtet, wenn er den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat, indem er ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Verkehr brachte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |