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Das Amtsgericht Köln verurteilte den Angeklagten unter Einbeziehung einer durch Strafbefehl verhängten Strafe wegen Betruges in zwölf Fällen und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten. Zudem wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 73.342,40 Euro angeordnet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |