BGH v. 22.07.2009:
Das Dauerdelikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird durch einen kurzen Tankaufenthalt nicht unterbrochen, weswegen von einer Handlung im Rechtssinn auszugehen ist, wenn es mit Tankbetrug zusammenfällt.
BGH v. 09.03.2016:
Das Dauerdelikt des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird durch den kurzen Tankaufenthalt an einer Tankstelle und den dabei begangenen Betrugsversuch nicht unterbrochen, vielmehr liegt insofern Tateinheit vor.