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Eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung, bei der eine förmliche Zustellung nicht angeordnet ist, verlängert die Klagefrist gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO auf ein Jahr. Ein isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren wird nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht ohne Weiteres als Klageverfahren fortgesetzt; eine Klageerhebung ist weiterhin erforderlich. Die VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO regelt den Personenkreis für Parkerleichterungen nicht abschließend, jedoch genügt eine geistige Behinderung mit Orientierungslosigkeit (Merkzeichen B) typischerweise nicht für die Annahme eines besonders gelagerten atypischen Falles. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |