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Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch die Verwendung einer sogenannten Umschaltlogik in einem EA288-Motor ist nicht schlüssig dargetan, wenn der diesbezügliche Vortrag des Klägers als "Behauptung ins Blaue hinein" unbeachtlich ist. Die Voraussetzungen für eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung werden vom Kläger schon nicht schlüssig dargetan, da der Vortrag zum Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht hinreichend substantiiert ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |