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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn der Betroffene wiederholt unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hat und dabei hohe THC- und THC-COOH-Werte aufweist, was auf einen regelmäßigen Konsum und die Unfähigkeit zur Trennung von Konsum und Fahren hindeutet. Zudem schließt der Konsum harter Drogen wie Kokain die Kraftfahreignung nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV unabhängig davon aus, ob unter deren Wirkung ein Kraftfahrzeug geführt wurde, wobei bereits der einmalige Konsum ausreicht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |