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Ein Anspruch auf (Wieder-) Erteilung der Fahrerlaubnis besteht nicht, wenn die Person zum Führen von Kraftfahrzeugen als ungeeignet anzusehen ist. Bei einer Vielzahl und Schwere der im Führungszeugnis und im Verkehrszentralregister eingetragenen Delikte kann eine Fahrerlaubnis nur erteilt werden, wenn eine positive MPU vorgelegt wird. Diese muss der Fahrerlaubnisbewerber gemäß § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV auch auf eigene Kosten erstellen lassen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |