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Führt ein Kraftfahrzeugführer unter Cannabiseinfluss ein Fahrzeug, beweist er damit, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann. Ein festgestellter THC-Wert von 17,2 ng/ml übersteigt den Grenzwert von 1 ng/g bzw. ml bei weitem und rechtfertigt die Annahme eines zeitnahen Konsums mit entsprechender Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit. Eine THC-COOH-Konzentration von 124 ng/ml legt die Annahme eines häufigeren und über einen längeren Zeitraum erfolgten Konsums nahe, was die Annahme eines "vermutlich regelmäßigen Konsums" stützt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |