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Ein Neuwagen weist einen Mangel auf, wenn die Lichtstärke der Beleuchtung aufgrund von Regelungsvorgängen im Zusammenhang mit dem Rußpartikelfilter schwankt und dies zu einer Verkehrssicherheitsbeeinträchtigung sowie zum Ausfall der Leuchtkörper führt. Ein solcher Mangel kann einen Anspruch auf Minderung und Schadensersatz begründen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |