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Ein Straßenbahnführer ist nicht verpflichtet, sofort zu bremsen, wenn ein Pkw als Hindernis im Schienenbereich erkennbar wird; er darf sich grundsätzlich auf seinen Vorrang verlassen, bis sich die Gefahr einer Kollision aufdrängt oder die Straßenbahn sich einer unklaren Verkehrssituation nähert. Zweifel an der Richtigkeit erstinstanzlicher Feststellungen können sich aus konkreten Anhaltspunkten ergeben, insbesondere bei widersprüchlichen Zeugenaussagen, auch wenn eine erneute Vernehmung des Zeugen aufgrund seines Todes nicht mehr möglich ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |